Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheitserklärung
Einführung Steffen Kindt ist verpflichtet, seine Website für alle Menschen zugänglich zu machen, unabhängig von Technologie oder Fähigkeiten. Diese Barrierefreiheitserklärung gibt einen Überblick über die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um unsere Website barrierefrei zu gestalten.
Verpflichtung zur Barrierefreiheit Unsere Website zielt darauf ab, den in den [WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) Level AA] definierten Barrierefreiheitsrichtlinien zu entsprechen. Diese Richtlinien sind ein international anerkannter Standard für Barrierefreiheit und enthalten Empfehlungen, um Webinhalte zugänglicher zu machen.
Maßnahmen zur Unterstützung der Barrierefreiheit Steffen Kindt hat die folgenden Maßnahmen implementiert, um Barrierefreiheit zu gewährleisten:
- Implementierung einer klaren Strategie zur Barrierefreiheit und Überprüfung der Webseite durch Experten für Barrierefreiheit.
- Schulung unseres Personals in den Praktiken des barrierefreien Webdesigns.
- Integration der Barrierefreiheit in unsere Beschaffungspraktiken.
Technische Informationen zur Barrierefreiheit Diese Website bemüht sich, den Standards der WCAG 2.1 Level AA zu entsprechen. Die Barrierefreiheit der Website wird regelmäßig getestet und in Zusammenarbeit mit Experten für Barrierefreiheit weiter verbessert.
Nicht barrierefreie Inhalte Die Inhalte, die nicht vollständig barrierefrei sind, sind unten aufgeführt:
- Ältere PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
- Einige ältere Videos verfügen nicht über Untertitel oder Audiobeschreibungen.
Feedback und Kontaktinformationen Ihr Feedback ist uns wichtig. Sollten Sie auf Probleme stoßen oder Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website geben möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter [Ihre Kontakt-E-Mail] oder telefonisch unter [Ihre Telefonnummer]. Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb von [angegebenem Zeitrahmen, z. B. 5 Werktagen] zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihre Bedenken unzufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.